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Die Aufsicht über das Schiedsamt
Die Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt, vereidigt oder verpflichtet die Schiedsperson und übt auch die Fachaufsicht - teils auch die Dienstaufsicht insgesamt - aus.
Schiedspersonen unterliegen somit einer ständigen Qualitätskontrolle, die ihre Arbeit fortlaufend optimiert.